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Informationen zur Verwendung von Kameras bei FEI-Veranstaltungen

Bei einigen FEI-Veranstaltungen ist es erforderlich, im Voraus einen Antrag für die Nutzung einer Kamera zu stellen. Unsere Kameras entsprechen sämtlichen Anforderungen der FEI. Nachfolgend finden Sie das Formular, das Sie ausfüllen und einreichen können.

Informationen zur Verwendung von Kameras bei FEI-Veranstaltungen

Informationen zur Verwendung von Kameras bei FEI-Veranstaltungen

Bei einigen FEI-Veranstaltungen ist es erforderlich, im Voraus einen Antrag für die Nutzung einer Kamera zu stellen. Unsere Kameras entsprechen sämtlichen Anforderungen der FEI. Nachfolgend finden Sie das Formular, das Sie ausfüllen und einreichen können.

FEI-ANTRAG FÜR CCTV-SYSTEME

Nach den FEI-Bestimmungen gelten folgende Regeln:

Antragsformular: Athleten und/oder nationale Verbände (NFs) dürfen innerhalb des FEI-Stallbereichs eigene Kameraüberwachungssysteme installieren und verwenden – ausschließlich zum Zweck der Überwachung ihrer eigenen Pferde –, vorausgesetzt, die FEI hat dies schriftlich oder per E-Mail genehmigt. Die Nutzung solcher Kamerasysteme muss zudem dem Protokoll der FEI entsprechen.

Dies bedeutet im Klartext:
Athleten und/oder nationale Verbände dürfen ihre eigenen Kameraüberwachungssysteme im Stallbereich der FEI installieren und nutzen – jedoch ausschließlich zur Überwachung der eigenen Pferde. Dafür ist eine schriftliche oder elektronische Genehmigung durch die FEI erforderlich. Darüber hinaus muss die Nutzung der Kamerasysteme den geltenden Richtlinien und Vorgaben der FEI entsprechen.

Zusammenfassung:

  • Athleten und nationale Verbände dürfen eigene Kamerasysteme nutzen.

  • Eine Genehmigung der FEI ist vor Installation und Nutzung erforderlich.

  • Die Systeme dürfen ausschließlich zur Überwachung der eigenen Pferde verwendet werden.

  • Die Nutzung muss den spezifischen Regeln und Protokollen der FEI entsprechen.

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