Informationen zur Verwendung von Kameras bei FEI-Veranstaltungen
Bei einigen FEI-Veranstaltungen muss die Nutzung einer Kamera im Voraus beantragt werden. Unsere Kameras erfüllen alle FEI-Anforderungen. Nachfolgend finden Sie das Formular, das Sie ausfüllen und einreichen können.
Gemäß den FEI-Bestimmungen gelten die folgenden Regeln:
Antragsformular: Athleten und/oder nationale Verbände (NFs) dürfen in den FEI-Stallbereichen eigene Kameraüberwachungssysteme installieren und verwenden – ausschließlich zum Zweck der Überwachung ihrer eigenen Pferde –, vorausgesetzt, die FEI hat dies schriftlich oder per E-Mail genehmigt. Die Nutzung solcher Kamerasysteme muss zudem dem FEI-Protokoll entsprechen.
Dies bedeutet im Klartext:
Athleten und/oder nationale Verbände dürfen ihre eigenen Kameraüberwachungssysteme im Stallbereich der FEI installieren und nutzen – jedoch ausschließlich zur Überwachung der eigenen Pferde. Dafür ist eine schriftliche oder elektronische Genehmigung durch die FEI erforderlich. Darüber hinaus muss die Nutzung der Kamerasysteme den geltenden Richtlinien und Vorgaben der FEI entsprechen.
Zusammenfassung:
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Athleten und nationale Verbände dürfen eigene Kamerasysteme nutzen.
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Eine Genehmigung der FEI ist vor Installation und Nutzung erforderlich.
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Die Systeme dürfen ausschließlich zur Überwachung der eigenen Pferde verwendet werden.
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Die Nutzung muss den spezifischen Regeln und Protokollen der FEI entsprechen.




